Leo Backmann

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Entwurf: Angaben in roten Klammern fehlen noch. Vor der Veröffentlichung vervollständigen und prüfen lassen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Leo Backmann („Auftragnehmer“) und seinen Kundinnen und Kunden („Kunde“) über die Erstellung, Änderung und Übergabe von Websites, Apps und Software sowie damit verbundene Leistungen. Hosting und laufende Betreuung werden nur auf Grundlage eines gesonderten Betreuungsvertrags erbracht.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Regelungen, die nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragssprache

(1) Anfragen über die Website, per E-Mail oder Telefon sind unverbindlich. Auf eine Anfrage erhält der Kunde ein schriftliches Angebot mit Leistungsbeschreibung, Etappen, Festpreis und Zahlungsplan. Das Angebot ist 30 Tage gültig.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot auf der Angebotsseite über die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ annimmt oder es in Textform bestätigt. Vor der Annahme kann der Kunde seine Angaben prüfen und Eingabefehler korrigieren.

(3) Der Auftragnehmer bestätigt den Vertrag unverzüglich per E-Mail und übersendet dabei Angebot, diese AGB und – bei Verbrauchern – die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular. Der Vertragstext wird vom Auftragnehmer gespeichert; der Kunde erhält ihn mit der Auftragsbestätigung.

(4) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen ins Russische oder Englische dienen nur der Information; maßgeblich ist die deutsche Fassung.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung. Das Projekt wird in Etappen erbracht; jede Etappe hat ein im Angebot beschriebenes Ergebnis.

(2) Je Etappe sind zwei Runden mit Gestaltungs- und Änderungswünschen im Rahmen der Leistungsbeschreibung enthalten. Weitere Wünsche sowie Wünsche außerhalb der Leistungsbeschreibung schätzt der Auftragnehmer vorab in Textform; sie werden erst nach Zustimmung des Kunden umgesetzt und gesondert vergütet. Die Beseitigung von Mängeln ist hiervon nicht erfasst und erfolgt stets nach § 10.

(3) Die Website wird für die in der Leistungsbeschreibung genannten technischen Anforderungen erstellt, insbesondere die dort genannten Browser, Geräte und Hosting-Voraussetzungen. Eingebundene Dienste Dritter (z. B. Kartendienste) sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt; deren Funktionsumfang bestimmt der jeweilige Anbieter.

(4) Barrierefreiheit nach einem bestimmten Standard (z. B. WCAG 2.1 AA) ist nur geschuldet, wenn sie in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vereinbart ist.

(5) Nicht geschuldet sind, soweit nicht ausdrücklich vereinbart: das Verfassen von Texten, die Erstellung von Fotos, Rechtstexte des Kunden (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, AGB) und deren rechtliche Prüfung sowie Hosting und Betreuung nach der Übergabe.

§ 4 Beginn und Termine

(1) Verbraucher: Der Auftragnehmer beginnt mit der Ausführung nach Ablauf der Widerrufsfrist. Der Beginntermin steht in der Auftragsbestätigung.

(2) Unternehmer: Der Auftragnehmer beginnt nach Eingang der Anzahlung (§ 6 Abs. 3).

(3) Termine im Angebot sind voraussichtliche Termine, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Verzögert sich die Mitwirkung des Kunden (§ 5), verschieben sich die Termine um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt die für das Projekt nötigen Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Logos) und Informationen bis zu den im Angebot genannten Terminen bereit und beantwortet Rückfragen in angemessener Frist.

(2) Der Kunde versichert, dass er an den von ihm gelieferten Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt und deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen, sofern der Kunde die Verletzung zu vertreten hat.

(3) Meldet der Kunde einen Fehler, wirkt er bei der Feststellung der Ursache mit, soweit dies zumutbar ist, insbesondere durch Angabe von Gerät, Browser und Version, Bildschirmfotos und – falls nötig – einen zeitweisen Zugang zur Fehleranalyse.

(4) Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, kann der Auftragnehmer dem Kunden in Textform eine angemessene Frist zur Nachholung setzen mit der Erklärung, dass er den Vertrag kündigt, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen wird. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt der Vertrag als aufgehoben; die gesetzlichen Ansprüche des Auftragnehmers (§§ 642, 643, 645 BGB) bleiben unberührt.

§ 6 Vergütung und Zahlung

(1) Es gilt der im Angebot genannte Festpreis. [Steuerhinweis]

(2) Verbraucher: Der Preis jeder Etappe wird fällig, sobald deren Ergebnis dem Kunden bereitgestellt ist (§ 7 Abs. 1), und ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Eine Anzahlung wird nicht erhoben. Mit der nächsten Etappe beginnt der Auftragnehmer nach Zahlung der vorherigen.

(3) Unternehmer: Bei Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 30 % des Festpreises fällig. Sie deckt die Konzeption und Einrichtung, die der Auftragnehmer vor dem ersten sichtbaren Ergebnis erbringt, und wird mit den Etappen verrechnet. Der Preis jeder weiteren Etappe wird mit ihrer Abnahme (§ 7 Abs. 2) fällig und ist innerhalb von 7 Tagen zu zahlen.

(4) Gesetzliche Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden, insbesondere bei Mängeln (§§ 320, 641 Abs. 3 BGB), bleiben unberührt.

(5) Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Rechnungen werden als PDF per E-Mail übersandt.

§ 7 Bereitstellung, Freigabe und Abnahme

(1) Verbraucher: Das Ergebnis einer Etappe gilt als bereitgestellt, sobald es dem Kunden als Vorschau zugänglich gemacht und er darüber in Textform informiert wurde. Der Kunde gibt die Etappe frei oder teilt Korrekturwünsche bzw. Mängel mit. Die Freigabe ist Voraussetzung für den Beginn der nächsten Etappe; die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.

(2) Unternehmer: Ist eine Etappe fertiggestellt, fordert der Auftragnehmer den Kunden in Textform zur Abnahme auf und setzt eine angemessene Frist von mindestens 10 Arbeitstagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen). Die Etappe gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Auf diese Folge weist der Auftragnehmer in der Aufforderung gesondert hin.

§ 8 Veröffentlichung und Übergabe

(1) Die Veröffentlichung auf der Domain des Kunden und die Übergabe von Quellcode, Zugangsdaten und Dokumentation erfolgen nach Zahlung der letzten Rechnung.

(2) Domains werden auf den Namen des Kunden registriert.

(3) Bei der Übergabe erhält der Kunde ein Übergabeprotokoll mit Versionsstand, Prüfsumme des übergebenen Archivs, Prüfergebnissen und Bildschirmfotos. Erhält der Kunde vollen Zugriff auf Code oder Server, wird der Zeitpunkt im Protokoll festgehalten.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Mit der Übergabe räumt der Auftragnehmer dem Kunden an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung.

(2) An wiederverwendbaren Bausteinen, Vorlagen und Werkzeugen des Auftragnehmers erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für das Projekt. Open-Source-Bestandteile unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen, die in der Dokumentation aufgeführt werden.

(3) Soweit Arbeitsergebnisse mit Hilfe von KI-Werkzeugen entstanden sind und nicht urheberrechtlich geschützt sein sollten, steht dem Kunden ihre Nutzung frei; eine Ausschließlichkeit gegenüber Dritten kann insoweit nicht zugesichert werden.

(4) Der Auftragnehmer darf das Projekt nur mit Zustimmung des Kunden als Referenz nennen.

§ 10 Mängelrechte und Aktualisierungen

(1) Verbraucher: Es gelten die gesetzlichen Rechte bei Mängeln digitaler Produkte (§§ 327 ff. BGB). Der Kunde teilt Mängel möglichst in Textform mit; der Auftragnehmer beseitigt sie kostenlos.

(2) Verbraucher – Aktualisierungen: Der Auftragnehmer stellt die für die Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen, insbesondere Sicherheitsaktualisierungen, bereit und informiert den Kunden darüber. [Nur wenn im Angebot gesondert vereinbart: für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Bereitstellung.] Installiert der Kunde eine bereitgestellte Aktualisierung nicht innerhalb angemessener Frist, haftet der Auftragnehmer nicht für Mängel, die allein darauf beruhen, sofern er auf die Verfügbarkeit der Aktualisierung und die Folgen einer unterlassenen Installation hingewiesen hat.

(3) Unternehmer: Es gelten die gesetzlichen Rechte bei Mängeln (§§ 634 ff. BGB) mit der Maßgabe, dass der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl nachbessert oder neu herstellt. [Verjährung von Mängelansprüchen: 12 Monate ab Abnahme; dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 11 Abs. 1 und 2.]

(4) Kein Mangel liegt vor, soweit eine Abweichung darauf beruht, dass der Kunde oder Dritte nach der Übergabe den Code, die Server-Umgebung oder Einstellungen verändert haben, oder darauf, dass die vereinbarten technischen Anforderungen (§ 3 Abs. 3) nicht erfüllt sind.

§ 11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Absätze 1 bis 3 gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 12 Kündigung

(1) Der Kunde kann den Vertrag bis zur Vollendung jederzeit kündigen. Der Auftragnehmer kann dann die vereinbarte Vergütung verlangen, abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs; für den noch nicht erbrachten Teil wird vermutet, dass ihm 5 % der darauf entfallenden Vergütung zustehen (§ 648 BGB).

(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die der Kunde vor Vertragsschluss und mit der Auftragsbestätigung erhält. Der Widerruf ist auch online über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ auf leobackmann.de möglich.

§ 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Personenbezogene Daten verarbeitet der Auftragnehmer nach Maßgabe seiner Datenschutzerklärung.

(2) Verarbeitet der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten Dritter, insbesondere beim Hosting oder bei Formularen, schließen die Parteien vorab einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Hamm.

(3) Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.